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Mutterschutzmitteilung

Nutzen Sie diesen Online-Dienst, um die Mutterschutzmitteilung an das zuständige Amt für Arbeitssicherheit Ihrer Kommune zu übermitteln. Gemäß § 27 Mutterschutzgesetz (MuSchG) muss der Arbeitgeber die zuständige Behörde über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau informieren.

Erforderliche Angaben

  • 1

    Angaben zur Arbeitnehmerin

    Noch zu bearbeiten
  • 2

    Angaben zum Arbeitgeber

    Noch zu bearbeiten
  • 3

    Angaben zur Schwangerschaft

    Noch zu bearbeiten
  • 4

    Angaben zur Tätigkeit

    Noch zu bearbeiten
  • 5

    Zusammenfassung und Absenden

    Noch zu bearbeiten